Information für Patientinnen und Patienten!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA, der Elektronischen Gesundheitsakte, verfügbar gemacht?
Derzeit sind in ELGA ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Laborbefunde und Radiologiebefunde aus Ambulanzen sowie Medikationsdaten verfügbar, die ab dem Start von ELGA in Ihrem Bezirk entstanden sind. Alle anderen Gesundheitsdaten sind in ELGA nicht verfügbar. Apotheken haben nur Zugriff auf Medikationsdaten.

Wie bekomme ich Zugang zu meinen ELGA-Gesundheitsdaten?
Sie persönlich haben Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at. Für den Einstieg benötigen Sie eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle Ihres Bundeslandes erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Ob durch Sie selbst oder durch einen in Ihre Behandlung/Betreuung involvierter ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter („ELGA-GDA”, das sind Apotheken, Krankenanstalten, Einrichtungen der Pflege sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte): Die Protokollierung erfolgt immer! Sie können somit jederzeit alle Zugriffe auf Ihre ELGA lückenlos nachvollziehen.

Was ist meine e-Medikationsliste in ELGA?
Ihre Medikationsdaten werden in Form einer sogenannten „e-Medikationsliste“ in ELGA zur Verfügung gestellt. Diese kann von zwei Seiten mit Medikationsdaten befüllt werden: Einerseits wird es in ELGA vermerkt, sobald ein Medikament von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt mittels Rezept („Verordnung“) verschrieben wird. Jegliche für die e-Medikationsliste relevanten Daten sind in einem sogenannten „QR-Code“ enthalten, welcher auf dem ausgehändigten Rezept sichtbar ist. Wenn Sie dieses Rezept in der Apotheke einlösen („Abgabe“), wird dieser Vorgang ebenso in Ihrer ELGA festgehalten. Andererseits können auch Medikamente, die nicht rezeptpflichtig, aber wechselwirkungsrelevant sind, von der Apotheke gespeichert werden, wenn Sie das wünschen. Dazu müssen Sie Ihre e-card zwecks eindeutiger Identifikation aushändigen. Apotheken haben zwei Stunden ab Identifikation mittels e-card Zugriff auf Ihre Medikationsdaten. Für Apotheken des besonderen Vertrauens können Sie die Zugriffszeit bis zu einem Jahr verlängern. Auf e-Befunde hat die Apotheke keinen Zugriff.

Ersetzt ELGA das Beratungsgespräch in der Apotheke?
Nein. Das persönliche Gespräch ist durch nichts ersetzbar. ELGA stellt Ihrer Apotheke eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. an Sie abgegeben worden sind, zur Verfügung („e-Medikationsliste“). Ein großer Nutzen für Sie besteht in der Senkung des Risikos Medikamente einzunehmen, die eine Wechselwirkung aufweisen oder Ihnen unter Umständen doppelt verschrieben worden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Teilnahme an ELGA bzw. e-Medikation nicht widersprochen haben! Kann ich im Anlassfall die Aufnahme einzelner verordneter Medikamente in ELGA in der Apotheke ablehnen? Nein! Diesen Wunsch können Sie mittels „situativem Opt-Out“ (= Widerspruch im Anlassfall) ausschließlich bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vor Ausstellung des Rezeptes bekannt geben. Andere Medikamente, die auf demselben Rezept verordnet werden, bleiben davon unberührt. Eine nachträgliche Löschung eines Medikaments in Ihrer ELGA in der Apotheke ist nicht mehr möglich.

Welche Rechte habe ich als ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer?
Alle! Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA zu verwenden. Sie haben u.a. das Recht, Ihre e-Medikationsliste gänzlich zu löschen, allerdings können diese Daten im Nachhinein nicht mehr wiederhergestellt werden! Eine andere Möglichkeit ist, die Einsicht in die gesamte Liste für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter zu sperren. Dieser Vorgang verhindert allerdings, dass weitere Medikamente in der e-Medikationsliste aufgenommen werden können, solange die Sperre nicht aufgehoben wird. Die e-Medikationsliste bleibt in dieser Zeit unverändert. Sie haben das Recht, sich von der e-Medikation abzumelden, können sich aber jederzeit wieder anmelden. Alle diese Vorgänge sind im Protokollierungssystem vermerkt. Sie selbst können keine Medikationsdaten in ELGA speichern!

Entstehen mir Nachteile, wenn ich die Aufnahme von Medikationsdaten ablehne?
Nein, weil Sie vom Gesetz vor Benachteiligung geschützt sind. Sie dürfen weder beim Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung benachteiligt werden. Allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung, falls wegen des Fehlens dieser Daten eine (zukünftige) Behandlung bzw. Betreuung gar nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann. Die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie die e-Medikationsliste gesperrt oder gelöscht haben.

Weitere Informationen bei der ELGA-Serviceline unter

050 124 4411 – werktags von Mo bis Fr von 7 Uhr bis 19 Uhr, auf
www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at